Wir sind geprüfter Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 KrWG geprüft durch die ZER.QMS. Im Rahmen der Überprüfung wurde der Nachweis erbracht, das wir die Anforderungen der LAGA Vollzugshilfe „Zertifizierung von Händlern und Vermittlern“ erfüllt und berechtigt sind die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb für den im Zertifikat näher bezeichneten Standort und Tätigkeit zu führen. Betrachten Sie doch einfach unser aktuelles Zertifikat: JETZT ANSEHEN!